Wir vermieten nur bei trockener Straße und wenn kein Regen angekündigt ist.
Die Nutzung der bereitgestellten Fahrzeuge sowie die Teilnahme an geführten Touren erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr. Dem Kunden ist bewusst, dass das Führen dieser Fahrzeuge sowie das Fahren im Straßenverkehr und ggf. im Gelände mit erheblichen Risiken für Körper, Gesundheit und Eigentum verbunden ist.
Der Kunde bestätigt, dass er körperlich und geistig in der Lage ist, eines der genannten Fahrzeuge sicher zu führen. Er verpflichtet sich, das Fahrzeug verantwortungsvoll, umsichtig und gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.
Der Kunde versichert, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, die zum Führen des Fahrzeugs berechtigt. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind jederzeit einzuhalten.
Das Führen des Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten ist strikt untersagt.
Bei geführten Touren ist den Anweisungen des Tourguides jederzeit Folge zu leisten. Dem Kunden ist bewusst, dass auch bei geführten Touren keine permanente Überwachung aller Teilnehmer möglich ist. Jeder Teilnehmer handelt eigenverantwortlich und passt seine Fahrweise den eigenen Fähigkeiten sowie den äußeren Bedingungen (Wetter, Verkehr, Strecke) an.
Bei freier Vermietung erfolgt die Nutzung des Fahrzeugs eigenständig und ohne Begleitung. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Nutzung des Fahrzeugs während der Mietdauer.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Nichtbeachtung von Vorschriften oder schuldhaftes Verhalten entstehen. Im Schadensfall trägt der Kunde bei selbstverschuldeten Schäden eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 €. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Der Vermieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Kunde bestätigt, eine Einweisung in die Nutzung des Fahrzeugs erhalten zu haben und das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand übernommen zu haben.
Das Tragen eines Helms ist verpflichtend. Weitere geeignete Schutzkleidung wird dringend empfohlen.
Im Falle eines Unfalls ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu verständigen und den Vermieter zu informieren. Ein Schuldanerkenntnis gegenüber Dritten darf nicht abgegeben werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Mit Fahrtantritt bestätigt der Kunde, den Inhalt dieses Dokuments gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
April 2026