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AGB

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Hannover Karts (Inhaber: Alan Shamo, Entenfangweg 7, 30419 Hannover) und dem Kunden über den Verleih von Go-Karts, Quads, Trikes und Buggys sowie die Buchung geführter Touren.

§ 2 Leistungsangebot

Hannover Karts bietet folgende Fahrzeuge und Leistungen an:

Im Preis enthalten: Tank, Sturmhaube, Helm, Kostüm sowie eine Sicherheitseinweisung vor Fahrtbeginn.

§ 3 Buchung und Vertragsschluss

Die Buchung kann telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort erfolgen. Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Buchung durch Hannover Karts zustande. Eine Buchungsbestätigung wird per E-Mail, Social Media DM oder mündlich übermittelt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich als Endpreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt vor Ort in bar oder per Überweisung / PayPal Waren und Dienstleistungen.

§ 5 Stornierung und Rücktritt

Eine Stornierung der gebuchten Fahrt ist ausgeschlossen. Sollte die Fahrt aufgrund von Wetterbedingungen, insbesondere Regen, oder aus anderen Gründen seitens des Veranstalters nicht stattfinden können, wird dem Kunden ein Gutschein in entsprechender Höhe ausgestellt.

§ 6 Voraussetzungen zur Teilnahme

Zur Teilnahme ist ein gültiger Führerschein der Klasse B erforderlich, der vor Fahrtbeginn vorzuzeigen ist. Für das Go-Kart gilt ein maximales Körpergewicht von 120 kg und eine maximale Körpergröße von 2,00 m. Beim Quad beträgt das maximale Gesamtgewicht (Fahrer + Beifahrer) 250 kg.

§ 7 Wetterbedingungen

Touren finden ausschließlich bei trockener Straße und ohne Regenankündigung statt. Bei wetterbedingtem Ausfall wird ein Gutschein ausgestellt.

§ 8 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die Fahrzeuge sachgemäß und gemäß der StVO zu nutzen, den Anweisungen des Personals und des Tourguides Folge zu leisten, das Fahrzeug nüchtern und fahrtüchtig zu führen sowie Schäden oder Unfälle sofort zu melden.

§ 9 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hannover. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand

April 2026

1. Teilnahme auf eigene Gefahr

Die Nutzung der bereitgestellten Fahrzeuge sowie die Teilnahme an geführten Touren erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr. Dem Kunden ist bewusst, dass das Führen dieser Fahrzeuge sowie das Fahren im Straßenverkehr und ggf. im Gelände mit erheblichen Risiken für Körper, Gesundheit und Eigentum verbunden ist.

2. Eigenverantwortung des Fahrers

Der Kunde bestätigt, dass er körperlich und geistig in der Lage ist, eines der genannten Fahrzeuge sicher zu führen. Er verpflichtet sich, das Fahrzeug verantwortungsvoll, umsichtig und gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.

3. Führerschein und Vorschriften

Der Kunde versichert, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, die zum Führen des Fahrzeugs berechtigt. Die Vorschriften der StVO sind jederzeit einzuhalten.

4. Alkohol, Drogen und Medikamente

Das Führen des Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten ist strikt untersagt.

5. Geführte Touren

Bei geführten Touren ist den Anweisungen des Tourguides jederzeit Folge zu leisten. Dem Kunden ist bewusst, dass auch bei geführten Touren keine permanente Überwachung aller Teilnehmer möglich ist. Jeder Teilnehmer handelt eigenverantwortlich und passt seine Fahrweise den eigenen Fähigkeiten sowie den äußeren Bedingungen (Wetter, Verkehr, Strecke) an.

6. Freie Vermietung

Bei freier Vermietung erfolgt die Nutzung des Fahrzeugs eigenständig und ohne Begleitung. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Nutzung des Fahrzeugs während der Mietdauer.

7. Haftung des Kunden und Selbstbeteiligung

Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Nichtbeachtung von Vorschriften oder schuldhaftes Verhalten entstehen. Im Schadensfall trägt der Kunde bei selbstverschuldeten Schäden eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 €. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

8. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Einweisung und Zustand des Fahrzeugs

Der Kunde bestätigt, eine Einweisung in die Nutzung des Fahrzeugs erhalten zu haben und das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand übernommen zu haben.

10. Schutzkleidung

Das Tragen eines Helms ist verpflichtend. Weitere geeignete Schutzkleidung wird dringend empfohlen.

11. Verhalten bei Schäden und Unfällen

Im Falle eines Unfalls ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu verständigen und den Vermieter zu informieren. Ein Schuldanerkenntnis gegenüber Dritten darf nicht abgegeben werden.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand

April 2026